Betreten des Platzes im organisiertem Training

Kinder dürfen den Rasen erst betreten, wenn eine Trainerin oder ein Trainer anwesend ist?

Aufsichtspflicht & Verantwortung

  • Bei Minderjährigen besteht eine gesetzliche Aufsichtspflicht.
    Diese liegt während des Trainings beim Verein bzw. den Trainerinnen und Trainern.
  • Die Aufsicht beginnt, sobald das Kind offiziell an die Trainerin oder den Trainer übergeben wurde, und endet, wenn die Aktivität offiziell beendet ist.
  • Eltern werden gebeten, ihre Kinder erst dann auf den Platz zu lassen, wenn eine betreuende Person anwesend ist.
  • Kinder dürfen die Sportplätze nicht unbeaufsichtigt betreten.
  • Jede Mannschaft trifft individuelle Absprachen zur Begehung des Platzes. Die Aufsichtspflicht beginnt jedoch mit Start der organsierten Trainings- oder Spieleinheit. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1️⃣ Was passiert, wenn ein Kind vor Trainingsbeginn auf den Platz geht?

Dann besteht kein Versicherungsschutz über den LSB weil keine offizielle Vereinsaktivität vorliegt.

2️⃣ Ab wann beginnt die Aufsichtspflicht?

Sobald die Trainerin oder der Trainer das Kind übernimmt.

3️⃣ Endet die Aufsichtspflicht direkt nach dem Training?

Sie endet, wenn die Aktivität offiziell abgeschlossen ist und das Kind abgeholt oder übergeben wurde.

4️⃣ Greift auch die private Krankenversicherung?

Ja, sie greift immer zuerst bei Heilbehandlungskosten.

Die LSB-Versicherung ist ergänzend und übernimmt nur Leistungen, die nicht durch andere Versicherungen abgedeckt sind.

5️⃣ Und was ist mit der privaten Haftpflichtversicherung?

Bei Schäden im Vereinsbetrieb greift zuerst die Vereins-Haftpflicht (LSB/DEFENDO).

Private Haftpflichtversicherungen decken solche Fälle meist nicht, wenn sie im Rahmen des organisierten Sports passieren.